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Gesellschaftsvertrag | bpb.de

Gesellschaftsvertrag

G. ist ein auf Th. Hobbes (1588–1679) zurückgehendes Konstrukt der Politischen Theorie (Interner Link: Politische Theorien), in dem postuliert wird, dass Menschen – um ein friedliches Zusammenleben überhaupt zu ermöglichen – einen Interner Link: Vertrag untereinander schließen müssen. In diesem (theoretischen, gedachten) Vertrag verzichten sie auf ihre individuellen Interner Link: Rechte und politischen Interner Link: Freiheiten so weit, dass eine für alle geltende Rechtsordnung durchgesetzt und von einem absoluten Interner Link: Staat oder Souverän (Interner Link: Leviathan) garantiert wird. Auf Dauer, so Th. Hobbes, kann individuelles Interner Link: Eigentum nur geschützt und gesellschaftlicher Wohlstand nur geschaffen werden, wenn ein starker Staat die politische und tatsächliche Interner Link: Macht aufbringt, den »Menschen vor sich selbst« zu schützen.

Mit dieser Denkfigur wird Staat und Interner Link: Herrschaft auf eine (von Menschen getragene) vertragstheoretische Grundlage gestellt – eine göttliche oder metaphysische Begründung ist nicht mehr nötig.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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